Kranführerausbildung


Aufgrund des mittlerweile hohen Stellenwertes der qualifizierten Ausbildung von Kranführern bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern regelmäßig die Möglichkeit an, einen „Kranführerschein“ zu erwerben. Hiermit können Sie nachweisen, dass Ihre Mitarbeiter im Führen oder Instandhalten eines Krans unterwiesen sind, ihre Befähigung hierzu nachgewiesen haben und erfüllen damit alle von der Berufsgenossenschaft und dem Arbeitsschutzgesetz geforderten Auflagen.
Mit der Teilnahme an einer Kraneinweisung bei Erwerb eines Krans oder mit langjähriger Erfahrung erfüllen sie diese Anforderungen nachweislich nicht.

Der Erwerb eines Kranführerscheins und damit verbunden der theoretischen und praktischen Grundlagen (Krantechnik, Praktischer Umgang mit dem Kran) bietet sich auch für Personen an, die nicht direkt mit dem Kran arbeiten, aber z.B. für die Betriebssicherheit zuständig sind oder Personal beaufsichtigen, welches mit dem Kran arbeitet.